Medizinrecht
Weite Teile der Medizin werden heute durch ein komplexes System von Rechtsnormen bestimmt. Dies macht eine kompetente und verläßliche Beratung unabdingbar.
Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gründung und Auseinandersetzung von Ärztekooperationen
- Kauf und Verkauf von Arztpraxen (Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, Begleitung)
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) (Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, Begleitung)
- Vertragsarztrecht (Zulassung, Nachbesetzung, Jobsharing)
- Vergütungsrecht von Ärzten und Krankenhäusern
- Zahnarztrecht
- Begleitung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Begleitung in Berufsgerichtsverfahren/Disziplinarverfahren - Konflikte mit KV, KZV oder Ärztekammern
- Arzthaftungsrecht
- Werberecht der Heilberufe
- Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen
- Arbeitsrecht der Heilberufe (Chefarztverträge, Anstellungsverträge mit ärztlichem und pflegerischem Personal)
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Gestaltung von Mietverträgen/Praxismietverträgen
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