Manuela Kreibich Kanzlei für Heilberufe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Erbrecht und Vorsorge



Dem Gedanken an den eigenen Todesfall und damit an die Frage, was danach mit dem Nachlass geschehen soll, gehen viele lieber aus dem Weg. Verfügungen über sein Erbe sollte man aber möglichst frühzeitig treffen, denn je eher man diese Dinge regelt, desto nüchterner und klarer kann man sich ein Urteil bilden.

Denken Sie bitte daran, dass klare letztwillige Verfügungen den Nachkommen und Erben große Problem ersparen und unnötige Streitigkeiten verhindern.

Gern bin ich Ihnen bei der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen behilflich.

Mein Beratungsangebot richtet sich aber auch an diejenigen, die als mögliche Erben mit dem Todesfall konfrontiert werden.

Leistungsangebot der Kanzlei:
  • Beratung zur gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge
  • Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Patiententestamenten, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen




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